Mobile Ticketing: Fahrschein per Handy
Fahrkarten über das Handy zu kaufen ist ein Trend, der sich immer mehr durchsetzt. Mobilticket-Lösungen gibt es in Deutschland bereits im Flug- und Bahnverkehr, bei den öffentlichen Verkehrsmitteln sowie für Sport- und Kulturveranstaltungen. Auch das sogenannte „Handy-Parken“ wird in einigen deutschen Städten schon angeboten.
Die Verkehrsbetriebe der Städte Bonn, Gera, Köln und Osnabrück bieten ihren Kunden neben dem herkömmlichen Fahrschein aus Papier das virtuelle „Handyticket“ an. Seit August 2006 können Passagiere der Deutschen Bahn für Strecken über 50 km ein mobiles Ticket erwerben. Voraussetzung für die Handyticket-Lösungen ist immer eine Registrierung bei dem entsprechenden Programm.
NFC macht’s möglich
Möglich geworden ist Mobile Ticketing mit Einführung der „Near Field Communication“-Technologie (NFC). Dieser Übertragungsstandard existiert seit 2002 und ermöglicht den kontaktlosen Austausch von Daten über kurze Strecken. Der Vorgang ist unkompliziert und sicher. Durch das Berühren eines NFC-fähigen Funkchips (engl. „tag“) lassen sich neue Inhalte, zum Beispiel Kontaktdaten direkt auf das Mobiltelefon übertragen. So kann der Kauf einer Fahrkarte abgewickelt oder auch eine Fahrscheinkontrolle durchgeführt werden.
Handy-Parken
Seit Februar 2008 können Handy-Besitzer ihre Parkgebühren über das Mobiltelefon bezahlen. Eine Änderung der deutschen Straßenverkehrsordnung sowie die Einführung mobiler Parksysteme haben dies möglich gemacht. Das Handy-Parken bietet die komfortable Alternative zum herkömmlichen Parkschein aus dem Automaten. Möglich ist das mobile Parken bereits in folgenden deutschen Städten: Detmold, Hamburg, Köln, Lemgo, Potsdam und Berlin. Parksysteme in Leverkusen und Lübeck befinden sich im Aufbau.
Die Vorteile des Handy-Parkens liegen, wie bei anderen Mobilticket-Lösungen, auf der Hand: Man braucht kein Kleingeld mehr für den Automaten, die Bedienung ist einfach und erfolgt über Telefonanrufe oder SMS. Außerdem bezahlt man tatsächlich nur die geparkte Zeit und vermeidet einen Strafzettel, sofern man die nach wie vor geltende Höchstparkdauer nicht überschreitet.
Autor: FN
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